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10.01.2012
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Stiftungsrat beschliesst neue Leistungsziele.
Nach sorgfältiger Vorbereitung in enger Zusammenarbeit mit dem Pensionsversicherungsexperten der AON Hewitt hat der Stiftungsrat die reglementarischen Leistungsziele neu definiert. Auslöser dafür waren insbesondere die ungenügende Ertragsmöglichkeit an den Finanzmärkten seit 11 Jahren und die massiv angestiegene Langlebigkeit. Der Stiftungsrat hat deshalb in seiner treuhänderischen Pflicht handeln müssen. Er hat das reglementarische Rücktrittsalter von bisher 63 auf 65 angehoben und zugleich den maximal möglichen Rentensatz von bisher 63% auf 60% gesenkt. Das Inkrafttreten ist auf den 1.1.2013 terminiert. In einer Übergangsfrist werden jedoch Pensionen bis zum 31.12.2013 nach dem bisherigen Reglement berechnet. Zudem erfolgt der Übertritt in die neuen Tabellen per 31.12.2012 unter Anrechnung der Antwartschaft im Alter 65, was eine mildere Umrechnung bewirkt.
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