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10.01.2012  

Stiftungsrat beschliesst neue Leistungsziele.   Nach sorgfältiger Vorbereitung in enger Zusammenarbeit mit dem
Pensionsversicherungsexperten der AON Hewitt hat der Stiftungsrat die
reglementarischen Leistungsziele neu definiert. Auslöser dafür waren
insbesondere die ungenügende Ertragsmöglichkeit an den
Finanzmärkten seit 11 Jahren und die massiv angestiegene
Langlebigkeit. Der Stiftungsrat hat deshalb in seiner treuhänderischen
Pflicht handeln müssen. Er hat das reglementarische Rücktrittsalter von
bisher 63 auf 65 angehoben und zugleich den maximal möglichen
Rentensatz von bisher 63% auf 60% gesenkt. Das Inkrafttreten ist auf
den 1.1.2013 terminiert. In einer Übergangsfrist werden jedoch
Pensionen bis zum 31.12.2013 nach dem bisherigen Reglement
berechnet. Zudem erfolgt der Übertritt in die neuen Tabellen per
31.12.2012 unter Anrechnung der Antwartschaft im Alter 65, was eine
mildere Umrechnung bewirkt.